Verkehrsrecht

Die Kanzlei Florian Georg Eder unterstützt Sie gerne bei der Regelung Ihres Verkehrsunfalles. Beratend stehen wir Ihnen auch hinsichtlich der Fragen zur Erstattungsfähigkeit eines Leihwagens, zur Geltendmachung eines Nutzungsausfallschadens und Berechnung eines Haushaltführungsschadens zur Verfügung. Zudem berät und hilft Ihnen Rechtsanwalt Florian Georg Eder bei der Berechnung und Geltendmachung eines, Ihren erlittenen Verletzungen und Schmerzen, angemessenen Schmerzensgeldes.

Als Bestandteil des Verkehrswesens beinhaltet das Verkehrsrecht alle Normen in Bezug auf den Straßenverkehr. Mithin nicht nur auf das Führen eines KFZ, sondern auch Belange des Führerscheinwesens, sowie der Teilnahmen am Straßenverkehr (auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer). Gerne berät und hilft Ihnen Rechtsanwalt Florian Georg Eder bei Fragen zum Erwerb oder (drohenden) Verlustes Ihrer Fahrerlaubnis.

 

Cookie Einstellungen

Wir setzen automatisiert nur technisch notwendige Cookies, deren Daten von uns nicht weitergegeben werden und ausschließlich zur Bereitstellung der Funktionalität dieser Seite dienen.

Außerdem verwenden wir Cookies, die Ihr Verhalten beim Besuch der Webseiten messen, um das Interesse unserer Besucher besser kennen zu lernen. Wir erheben dabei nur pseudonyme Daten, eine Identifikation Ihrer Person erfolgt nicht.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.